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Aufgaben der Interventionsstelle
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Merkmale
- Primär kurzfristige Beratung/ Unterstützung
- pro aktive Kontaktaufnahme (in der Regel innerhalb eines Arbeitstages)
- Rückmeldung zum „Erfolg“ an Polizei
- Schnittstelle und Wegweiser für Betroffene und Kooperationspartner
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Beratungsinhalte
- Bedürfnisanalyse einschließlich Gefährdungseinschätzung und individueller Sicherheitsplan
- Klärung der Situation involvierter Kinder und des medizinischen Versorgungsbedarfes
- Beratung zu rechtlichen Möglichkeiten speziell zum GewSchG, weiterführend zu strafrechtlichen Maßnahmemöglichkeiten (Nebenklage u.ä.)
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Beratungsverlauf
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Netzwerkarbeit
Regionale Netzwerkarbeit
- Aktives Einbringen in bestehende Netzwerke
- regelmäßige Teilnahme an Netzwerktreffen
- Inhaltliche Mitgestaltung und Mitarbeit
- Erfahrungsaustausch und Information
- Unterstützung bei der Initiierung von entstehenden Netzwerken
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Ziel:
In jeder kommunalen Gebietskörperschaft arbeitet ein regionales Netzwerk gegen Häusliche Gewalt.
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